Tödlicher Schuss Jäger steht nun vor Gericht

Mara, der Alaskan Malamute eines Ehepaars aus Österreich, wurde im Juli bei Knetzgau von einem Jäger erschossen.Foto: privat Foto:  

Der Fall sorgte im Juli für Schlagzeilen: Die achtjährige Malamute-Hündin Mara war mit ihren Besitzern auf Urlaub in den Haßbergen, als sie der tödliche Schuss eines Jägers traf. Weil der Schütze Einspruch gegen eine Geldstrafe eingelegt hat, kommt es nun zum Prozess.

 
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Für ein Ehepaar aus Österreich war 2022 ein Jahr, das es sicher lieber vergessen würde. Im Juli hatte das Paar Urlaub in den Haßbergen gemacht, gemeinsam mit der achtjährigen Malamute-Hündin Mara war man auf dem Main unterwegs, eine Kanu-Tour bei schönem Wetter. An der Schleuse in Knetzgau wird angehalten, die Menschen vertreten sich die Beine, die Hündin läuft ein paar Meter auf das Wiesenstück zwischen den beiden Mainauen, um sich zu erleichtern; 30 Meter etwa, wie das Frauchen später sagt. Die Hundehalter sind noch damit beschäftigt, ihr Kanu festzubinden, als sie plötzlich einen dumpfen Knall hören. Sie sehen ihren Hund, verkrampft, gebeugter Rücken, eingezogener Schwanz, und erkennen: Hier stimmt etwas nicht. Noch ehe sie Mara erreichen, sackt die Hündin in sich zusammen. Die Tierärztin wird später feststellen: Es war ein glatter Durchschuss. Die ganze Bauchhöhle war voller Blut, zweieinhalb Stunden kämpft die Tierärztin noch um das Leben der Hündin, umsonst, das Tier stirbt.

Geschossen hat der zuständige Jagdpächter, wie die Polizei berichtet. Der 76-jährige Jäger, der sich offenbar zufällig in der Nähe aufgehalten haben soll, soll sich nach dem Schuss vom Ort des Geschehens entfernt haben, ohne sich bei dem Paar zu melden oder sich um den tödlich verletzten Hund zu kümmern. Verstoßen hat der Mann, der nicht zum ersten Mal in den Schlagzeilen ist, gegen Paragraf 17 des Tierschutzgesetzes. Demnach macht sich strafbar, „wer ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet“ oder einem Tier erhebliche Leiden oder Schmerzen zufügt. Bis zu drei Jahre Haft oder eine Geldstrafe sieht das Gesetz dafür vor. Belangt werden könnte der Schütze auch wegen jagdrechtlicher Verstöße, wofür ihm der Entzug des Jagdscheines droht.

Angezeigt haben den Mann sowohl Maras Besitzer als auch die Tierschutzinitiative Haßberge. Nach Ermittlungen der Haßfurter Polizei wanderte der Fall zur Staatsanwaltschaft Bamberg, auf deren Antrag das Amtsgericht in Haßfurt einen Strafbefehl erlassen hat. Gegen den hatte der Verteidiger des Schützen jedoch fristgerecht Einspruch eingelegt, weshalb es nun zur Hauptverhandlung kommen wird.

Das zuvor angesetzte vereinfachte Verfahren, das für gewöhnlich bei einem weniger hohen Strafrahmen zum Einsatz kommt, hätte dem Angeklagten eine öffentliche Verhandlung erspart. Nachdem dieser die angesetzte Geldstrafe nicht akzeptierte, kommt es aller Voraussicht nach bereits in wenigen Wochen zu einer öffentlichen Verhandlung am Amtsgericht in Haßfurt mit Beweisaufnahme und Zeugen. Dafür werden dann auch Maras Halter aus Österreich in die Haßberge zurückkehren müssen. Sie bestreiten die Argumentation des Jägers, ihr Hund hätte an diesem Tag in den Mainauen gewildert. Die betagte Alaskan Malamute-Hündin habe wegen eines Hüftleides gar nicht schnell laufen können, so das Paar.

Bereits im März 2020 hatte sich das Amtsgericht in Haßfurt mit dem damals 74-Jährigen befassen müssen. Laut Anklage hatte er zuvor zwei Reiterinnen, die ihren Hund in der Mainaue frei hatten laufen lassen, beleidigt und ihnen mit der Waffe in der Hand gedroht: „Ich knall das Pferd und den Hund ab.“ Die Geldstrafe in Höhe von 2700 Euro entsprach 90 Tagessätzen, war aber in der Berufung reduziert worden, sodass der Mann seinen Jagdschein behalten hatte. Dessen Entzug droht ab einem Strafmaß von 60 Tagessätzen.

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