Es ist amtlich: Das am 9. März im Prozess um den tödlichen Verkehrsunfall bei Horhausen verkündete Urteil ist rechtskräftig. Wie das Amtsgericht Haßfurt am Freitag, 17. März, mitteilte, wurden keine Rechtsmittel gegen die Entscheidung des Schöffengerichts eingelegt, das den 33-jährigen Unfallfahrer zu einem Freiheitsentzug von mehr drei Jahren und zwei Monaten verurteilt hatte. Innerhalb der Rechtsmittelfrist waren weder von Verteidigung, noch Staatsanwaltschaft, noch den Vertretern der Nebenklage Widerspruch eingelegt worden. Dazu war nach Urteilsverkündung genau eine Woche Zeit. „Der Angeklagte und die Staatsanwaltschaft haben vielmehr zwischenzeitlich auf Rechtsmittel verzichtet und das Urteil angenommen“, erklärt Richter Christoph Lehmann, „die Nebenklägervertreter haben in laufender Frist keine Rechtsmittel eingelegt“.