Im Tötungsdelikt Eva-Maria H. werden die Ermittlungsbehörden möglicherweise erst kurz vor einer Anklage an die Öffentlichkeit gehen. „Derzeit gilt die Unschuldsvermutung“, sagt Michael Koch, Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Coburg, auf Anfrage unserer Redaktion. Einzelheiten zu Todesursache oder Motiv würden bis zum Abschluss der Ermittlungen nicht bekanntgegeben.