Italien: Keyboxes im Grunde nutzlos
Auch in Italien sind die Schlüsselboxen zum Symbol des Booms von Kurzzeitvermietungen in bei Touristen beliebten Städten geworden. Vielen Einheimischen sind sie ein Dorn im Auge: Immer wieder wird kritisiert, dass die Kästen in der Nähe von Wohnungstüren oder an Hausfassaden das Bild von Städten wie Florenz, Venedig, Rom und Neapel beeinträchtigen.
Das Land geht unter anderem deshalb gegen die Keyboxes vor. Florenz in der Toskana hatte Anfang vergangenen Jahres als erste große italienische Stadt die Boxen verboten. Mailand zog nach und kündigte das Verbot für diesen Januar an. Danach werden bis zu 400 Euro fällig, wenn weiter Keyboxes herumhängen.
Ein formelles Verbot der Kästen in ganz Italien gibt es bislang nicht. Es ist jedoch landesweit vorgeschrieben, dass es bei Kurzzeitvermietungen aus Sicherheitsgründen zu einem persönlichen Treffen von Wohnungsbesitzer und Urlauber kommen muss. Diese Verordnung des Innenministeriums in Rom verbietet die Schlüsselboxen zwar nicht, macht sie jedoch im Grunde nutzlos.
Österreich: Wichtig für Sozialdienste
In Österreich zeigt sich wiederum ein anderes Bild: In Wien hat die Stadtregierung derzeit nicht vor, Schlüsselboxen zu verbieten. Denn die Safes werden nicht nur von Touristen genutzt. Sie sind für Hilfs- und Sozialdienste wichtig, die so in die Wohnungen ihrer alten und kranken Klienten gelangen können, wie es von der zuständigen Stadtbehörde heißt. Auch in Notfällen erleichtern die Kästchen den Zutritt.
Dennoch geht Wien gegen die Kurzzeitvermietung von Wohnungen vor. Seit Sommer 2024 sind deutlich strengere Regelungen in Kraft. Mitarbeiter der Stadt versuchen, illegalen Vermietern auf die Spur zu kommen – hauptsächlich im Internet. Doch auch Häuser mit auffällig vielen Schlüsselboxen würden unter die Lupe genommen, erzählt eine Sprecherin.
Frankreich: Warnaufkleber und Geldstrafe
Ähnlich wie Dublin verhängte auch Paris Anfang 2025 ein Verbot von Schlüsselkästen, sofern sie im öffentlichen Raum angebracht sind und etwa an einen öffentlichen Fahrradständer gehängt werden. Zunächst wird die Box mit einem Warnaufkleber versehen - wenn der Vermieter sie nicht entfernt, tut dies die Stadtverwaltung. Das Bußgeld beläuft sich auf bis zu 1.500 Euro.
Um den Massentourismus einzuschränken und mit Blick auf den angespannten Wohnungsmarkt in der französischen Hauptstadt verkürzte Paris zu Jahresbeginn auch die Dauer, während der eine Privatwohnung touristisch vermietet werden darf. Statt bislang 120 Tagen jährlich sind dies, ähnlich wie in London, nun nur noch 90 Tage pro Jahr.