Bei einer Trauerbeflaggung werden die Flaggen an öffentlichen Gebäuden nicht vollständig gesetzt, also am Mast nicht ganz nach oben gezogen. Damit soll Trauer ausgedrückt werden. Eine Trauerbeflaggung kann zum Beispiel beim Tod von wichtigen Staatspersonen oder zur Erinnerung an besonders schlimme Ereignisse angeordnet werden. In Deutschland wird diese Art von Beflaggung von den Innenministern des Bundes oder der Länder angeordnet. Es gibt zwei Tage, an denen die Flaggen immer auf halbmast wehen.