Trauriger Corona-Höhepunkt Haßberge knacken 1000er-Inzidenz

Vor einigen Wochen noch war es die 800er-Marke, die erstmals im Landkreis – seit Beginn der Pandemie – erreicht wurde. Nun steigt der kritische Wert erneut auf einen Höchststand: Er liegt am Mittwoch, 26. Januar, bei 1009,8.

Der Inzidenzwert erreicht am Mittwoch, 26. Januar, den Wert von 1009,8. Seit Beginn der Pandemie vor zwei Jahren ein Höhepunkt. Foto: /René Ruprecht

Kreis Haßberge - Genau an dem Tag, an dem in Ebern wieder eine Demonstration sowie eine Gegenveranstaltung stattfinden, knackt der Landkreis Haßberge einen erneuten, traurigen Rekord: Der Inzidenzwert erreicht am Mittwoch, 26. Januar, den Wert von 1009,8. Seit Beginn der Pandemie vor zwei Jahren ein Höhepunkt – den sich damals niemand vorstellen konnte.

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Doch schaut man sich die neusten Meldungen aus dem Gesundheitsamt Haßberge an, so schwant einem, dass in naher Zukunft mit weiteren traurigen „Rekorden“ zu rechnen sein wird. Alleine am Mittwoch, 26. Januar, sind 239 Neuinfektionen zu verzeichnen. Seit Beginn der Pandemie sind in der Region damit 10 100 Menschen an Covid-19 erkrankt. Und auch hier setzt sich der Trend, der deutschland- sowie weltweit zu verzeichnen ist, fort. Der Großteil der Neuinfektionen, rund 80 Prozent laut Landratsamt Haßberge, macht die Omikron-Variante aus.

In den Krankenhäusern sieht es derzeit noch recht beherrschbar aus. Derzeit werden vier Patienten wegen einer Covid-Erkrankung behandelt, ein Mensch befindet sich auf der Intensivstation. In häuslicher Isolation befinden sich 656 enge Kontaktpersonen und Reiserückkehrer.

Die Corona-Hotspotregeln in Bayern bei einer Inzidenz von über 1000 bleiben, so teilt das Landratsamt Haßberge am Mittwoch, 26. Januar, mit, bleiben bis einschließlich 9. Februar weiterhin ausgesetzt. So treten auch bei Überschreitung der 7-Tage-Inzidenz von 1000 im Landkreis Haßberge keine verschärften Lockdown-Regelungen, zum Beispiel in der Gastronomie, ein. Welche Regelungen aktuell im Landkreis Haßberge gelten, kann auch direkt in der 15. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung nachgelesen werden unter https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayIfSMV_15/true.

Bürger können sich bei Fragen auch weiterhin an die Hotline des Landkreises wenden. Diese ist erreichbar unter Telefon 09521/27600 (Montag bis Freitag von 8 bis 16 Uhr). Eine ausführliche Beschreibung aller geltenden Regelungen sind auf den Seiten des Bayerischen Staatsministeriums zu finden, erreichbar unter https://www.corona-katastrophenschutz.bayern.de/faq/index.php sowie https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/haeufig-gestellte-fragen/.

3G-Zutrittsregelung

Der Zutritt zum Landratsamt und allen dazugehörigen Nebenstellen ist seit dem 10. Januar nur noch nach Vorlage eines gültigen 3-G-Nahweises (geimpft, genesen oder getestet) möglich. Die Kontrolle erfolgt am Haupteingang. Notwendig ist die Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises (Personalausweis oder Reisepass) sowie eines Impfnachweises, Genesenennachweises oder Testnachweises von einer offiziellen Teststelle. Schnelltests dürfen nicht länger als 24 Stunden zurückliegen und PCR-Tests nicht länger als 48 Stunden. Schüler, die an ihrer Schule regelmäßig getestet werden, benötigen keinen zusätzlichen Nachweis. Für Kinder bis zum sechsten Geburtstag sowie Kinder, die noch nicht eingeschult sind, gilt die 3G-Regelung nicht.

Positives Testergebnis

Das Gesundheitsamt Haßberge stellt die Information der Corona-positiven Personen ab Freitag, 28. Januar, um. Bisher werden die Indexpersonen telefonisch kontaktiert und dabei auch über die Dauer der Isolation informiert. Aufgrund der Vielzahl von Neuinfektionen ist dies derzeit nicht mehr möglich und das Gesundheitsamt stellt die Information über die erforderliche Isolation auf E-Mail/ den Postweg um.

Das Schreiben beziehungsweise. die E-Mail des Gesundheitsamtes enthält neben der Information über das positive Testergebnis auch die Verfügung der Isolation. Die häusliche Absonderung endet entsprechend der Allgemeinverfügung (AV) Isolation bei asymptomatischem Verlauf in der Regel 10 Tage nach dem durchgeführten Test (Tag des Abstrichs) oder bei symptomatischem Verlauf 10 Tage nach Symptombeginn und wenn für 48 Stunden Symptomfreiheit bestand. Eine Freitestung in beiden Fällen kann frühestens an Tag 7 erfolgen (Schnell- oder PCR-Test möglich; jedoch nicht mit Selbsttests).

Die genannten Zeiträume gelten auch für Personen mit nachgewiesener Omikron-Infektion. Da das Gesundheitsamt die positiv getesteten Personen nicht mehr aktiv befragt, wird das Enddatum anhand der Angaben der Labormeldung ermittelt. Wurde der PCR-Test bereits mehr als 10 Tage vor dem ermittelten Isolationsende durchgeführt oder bestanden bereits vor dem Test Covd-19 typische Symptome, so können Betroffene dies dem Gesundheitsamt über ein Online-Formular mitteilen. Erst dann kann die Anordnung angepasst werden.

Weiter enthält das Schreiben die Aufforderung, die eigenen engen Kontaktpersonen ab zwei Tage vor dem Testtermin beziehungsweise vor Symptombeginn selbst zu informieren und deren Daten dem Gesundheitsamt mitzuteilen. Auf der Internetseite des Landratsamtes ist ein Kontaktformular eingestellt, über das sich Kontaktpersonen, die nicht im gleichen Haushalt wie die positiv getestete Person leben beim Gesundheitsamt melden (für Fragen, Testtermin, Quarantänebescheinigung). Erreichbar ist dieses unter https://www.hassberge.de/buergerservice/gesundheit/corona-virus-1/enge-kontaktpersonen-und-verdachtspersonen.html.

Bei offenen Fragen können sich Betroffene per Mail an gesundheitsamt@hassberge.de beziehungsweise telefonisch an die Nummer 09521/27400 oder 09521/27600 wenden, das Anliegen wird dort aufgenommen und weitergeleitet. Zu beachten ist, dass eine Quarantänebescheinigung nach Prüfung der Voraussetzungen in den oben genannten Fällen nur ausgestellt wird, wenn sich der Betroffene direkt meldet. Personen, die sich ohne Meldung beim Gesundheitsamt in Quarantäne begeben und im Nachhinein eine Bescheinigung wünschen, können keine Bescheinigung erhalten.

Das Gesundheitsamt weist darauf hin, dass das Robert-Koch-Institut die Regeln für Corona-Genesene geändert hat. Bis vor kurzem galten Menschen mit einer nachweislich überstandenen Covid19-Infektion 180 Tage lang als genesen. Aus diesen sechs Monaten wurden nun drei. Seit dem 15. Januar 2022 gilt der Genesenen-Status nur noch für 90 Tage. Auf der RKI-Internetseite heißt es dazu offiziell: „Die Dauer des Genesenenstatus wurde von 6 Monate auf 90 Tage reduziert, da die bisherige wissenschaftliche Evidenz darauf hindeutet, dass Ungeimpfte nach einer durchgemachten Infektion einen im Vergleich zur Deltavariante herabgesetzten und zeitlich noch stärker begrenzten Schutz vor einer erneuten Infektion mit der Omikronvariante haben.“

Testen in Wonfurt

Um im Testzentrum Wonfurt lange Wartezeiten zu vermeiden, ist eine vorherige Anmeldung online über das Kontaktformular auf der Internetseite des Landkreises Haßberge notwendig unter https://www.hassberge.de/topmenu/startseite/test.html. Den Namen bitte im Kontaktformular immer genauso angeben, wie er auf der Versichertenkarte der Krankenkasse steht. Der Termin wird den Betroffenen dann per E-Mail mitgeteilt. Wer keine digitale Möglichkeit hat, kann auch telefonisch unter der Rufnummer 09521/27720 einen Termin vereinbaren. Wer seinen vereinbarten Termin im Testzentrum Wonfurt nicht wahrnehmen kann, wird gebeten, den Termin zu stornieren, am besten per E-Mail an testzentrum@hassberge.de oder telefonisch unter der Nummer 09521/27720.

Sonderimpfaktionen

Zur Verfügung stehen die Impfstoffe Biontech (ab 12 Jahren mit Zustimmung der Eltern), Moderna (ab 30 Jahren) und Johnson & Johnson ab 18 Jahren) an folgenden Standorten:

Ebern, Alte Kaserne: Graf Stauffenberg Straße 1: Freitag, 28. Januar, 17.00 bis 21.00 Uhr, Freitag, 4. Februar, 14.00 bis 18.00 Uhr, Freitag, 11. Februar, 14.00 bis 18.00 Uhr, Freitag, 18. Februar, 16.00 bis 20.00 Uhr und Freitag, 25. Februar, 16.00 bis 20.00 Uhr.

Eltmann, Stadthalle: Dienstag, 8. Februar, 9.00 bis 13.00 Uhr und Montag, 21. Februar, 9.00 bis 13.00 Uhr.

Goßmannsdorf, Sportheim: Samstag, 29. Januar, von 14.00 bis 18.00 Uhr.

Knetzgau, Ratssaal: Samstag, 29. Januar, jeweils von 10 bis 14 Uhr, Mittwoch, 9. Februar, von 17.00 bis 20.00 Uhr.

Maroldsweisach, Rathaus, Hauptstraße 24: Samstag, 29. Januar von 9.00 bis 14.00 Uhr.

Oberaurach, Oberaurachzentrum Trossenfurt: Freitag, 28. Januar, 16.00 bis 20.00 Uhr.

Rauhenebrach, Grundschule Untersteinbach, Schulstraße 2: Samstag, 12. Februar, von 9.45 Uhr bis 16.00 Uhr.

Booster-Impfungen

Bei allen Impfangeboten werden neben Erst- und Zweitimpfungen auch Auffrischimpfungen für die von der Ständigen Impfkommission (STIKO) und dem bayerischen Gesundheitsministerium empfohlenen Personengruppen vorgenommen. Empfohlen wird die Covid-19-Auffrischungsimpfung allen Personen ab 18 Jahren – mindestens 3 Monate nach Abschluss der Grundimmunisierung. Die Empfehlung zur Auffrischung gilt auch für Schwangere ab dem 2. Trimenon.

Des Weiteren empfiehlt die Stiko die Auffrischungsimpfung für Personen über 12 Jahre nach durchgemachter SARS-CoV-2-Infektion eine 1-malige Impfstoffdosis mit einem Abstand von mindestens 3 Monaten zur Infektion. Gleiches gilt für 5 bis 11-jährige Kinder mit Vorerkrankung nach durchgemachter SARS-CoV-2-Infektion.

Die Ständige Impfkommission (Stiko) empfiehlt auch allen 12- bis 17-jährigen Kindern und Jugendlichen eine Corona-Auffrischimpfung gegen Corona mit dem mRNA-Impfstoff Comirnaty von Biontech in der altersentsprechenden Dosierung (30 µg). Die 3. Impfstoffdosis soll in einem Mindestabstand von 3 Monaten zur vorangegangenen Impfung verabreicht werden. Entsprechende Termine können vereinbart werden.

Darüber hinaus können Personen, die eine Impfung mit dem Impfstoff von Johnson & Johnson erhalten haben, ihren Impfschutz verbessern und eine Impfung mit einem mRNA-Impfstoff erhalten (4 Wochen nach der Erstimpfung). Diese zweite Impfung ist nicht als Auffrischungsimpfung zu werten, sondern sie erfolgt im Rahmen der Grundimmunisierung. Bis eine Auffrischungsimpfung (3. Impfung) nach der Empfehlung der STIKO durchgeführt wird, gelten derzeit die Betroffenen dementsprechend nicht als „geboostert“ und benötigen gemäß der Fünfzehnten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (15. BayIfSMV) vom 14. Dezember 2021 weiterhin einen Test, um Zugang zu den Bereichen zu erhalten, die nach 2G plus zugangsbeschränkt sind.

Kostenlose Schnelltests

Alle Bürger im Landkreis Haßberge können sich kostenlos mit Antigen-Schnelltests auf das Corona-Virus testen lassen - unabhängig vom Impf- oder Genesenenstatus. Die Testbescheinigungen können auch als Nachweis bei Zugangsregeln zu bestimmten Innenräumen und Veranstaltungen dienen.

Das BRK bittet darum, sich vorab zuhause einmalig registrieren zu lassen unter https://meintest.brk.de. Das erleichtert für alle Beteiligten – Testwillige und BRK-Personal – den Aufwand vor Ort und reduziert die Wartezeit deutlich. Auch vor Ort besteht die Möglichkeit, durch Scannen eines QR-Codes diese Registrierung einmalig und schnell vorzunehmen. Nach dem Test kann die Ergebnisübermittlung so auch digital via SMS und/oder E-Mail übermittelt werden, auf Wunsch auch direkt an die Corona-Warn-App.

Für alle Tests müssen sich die Bürger zudem mit einem amtlichen Lichtbildausweis zu ihrer Person identifizieren können. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, die ggf. ohne Begleitung ihrer Eltern einen Schnelltest durchführen lassen wollen, müssen vor dem Test eine unterschriebene Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten mitbringen. Kinder und Jugendliche müssen sich grundsätzlich ebenso durch die Vorlage eines Lichtbildausweises zu ihrer Person ausweisen können.

Alle Schnelltestmöglichkeiten auf einen Blick (Angaben ohne Gewähr):

Schnelltestzentren des BRK-Kreisverbandes Haßberge, letzter Einlass: je 15 Minuten vor Schließung und nur mit Online-Registrierung:

Haßfurt, Rotkreuzhaus (Industriestraße 16): Montag bis Freitag: 10.00 bis 18.00 Uhr; Samstag: 10.00 bis 18.00 Uhr; Sonntag: 10.00 bis 16.00 Uhr.

Ebern, Rotkreuzhaus (Im Frauengrund 12): Montag bis Freitag: 14.00 bis 18.00 Uhr; Samstag und Sonntag: 10:00 bis 15:00 Uhr.

Hofheim, Haus des Gastes (Johannisstraße 26): Montag, Mittwoch, Freitag und Sonntag: 14.00 bis 18.00 Uhr.

Eltmann, Sportgaststätte (Bambergerstraße 21): Dienstag, Donnerstag, Sonntag: 14.00 bis 18.00 Uhr.

Maroldsweisach, Mehrzweckraum im Rathaus (Hauptstraße 24): Dienstag und Donnerstag: 14:00 bis 18:00 Uhr; Sonntag: 9:00 bis 12:00 Uhr.

Kommunale Schnellteststationen

Breitbrunn: Gemeindezentrum, Lußberger Weg 3: Freitag 16.00 Uhr bis 18.00 Uhr.

Ebelsbach: Bürgersaal, Georg-Schäfer-Straße 30: Samstag 9.30 bis 12.00 Uhr und Montag 16.30 bis 19.00 Uhr.

Kirchlauter: Oskar-Kandler-Zentrum, Karl-Glockner-Straße 2: Sonntag: 16.00 bis 18.00 Uhr.

Knetzgau: Ratssaal: Dienstag 7.30 bis 8.30 Uhr und Donnerstag 7.30 bis 8.30 Uhr. Oberaurach: Oberaurachzentrum Trossenfurt: Mittwoch von 16.00 Uhr bis 18.00 Uhr und Samstag von 09.00 Uhr bis 11.00 Uhr vorgesehen. Eventuelle Anpassungen des Testzeitraumes bitte der Homepage entnehmen unter: www.oberaurach.de.

Rauhenebrach: Feuerwehrhaus Untersteinbach: jeden Dienstag und Donnerstag von 17.30 bis 19.00 Uhr und am Sonntag von 10.00 bis 11.00 Uhr.

Sand: Sport- und Kulturhalle: Sonntag 10.00 bis 11.30 Uhr.

Stettfeld: Gemeindehaus, Am Rathaus 4: Mittwoch von 17.00 bis 19.00 Uhr (letzter Einlass 18.45 Uhr).

Theres: Alte Sporthalle Obertheres: Freitag, Montag und Mittwoch 17.30 bis 19.00 Uhr.

Wonfurt: ehemaliger Verkaufsraum der Autoverwertung Schuck, Altachweg 8: Dienstag, Donnerstag, Sonntag 17.00 bis 19.00 Uhr.

Zeil: Schulturnhalle: Samstag, 13.00 bis 16.00 Uhr (ab 01. Februar nur noch samstags geöffnet).

Apotheken, Arztpraxen und Sonstige die Antigen-Schnelltests anbieten:

Fuchs Apotheke Knetzgau, Telefon 09527/950160: Montag, Mittwoch und Freitag von 8.30 bis 11.30 Uhr nach telefonischer Vereinbarung.

Ratsapotheke Zeil, Telefon 09524/266.

Stadt-Apotheke Ebern, Online-Registrierung unter: Stadt-Apotheke Ebern (stadt-apotheke-ebern.de) über das Bild Schnelltestapotheke (Testmöglichkeit täglich, auch an Feiertagen).

Aurach-Apotheke Trossenfurt: Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag jeweils von 08.00 Uhr bis 08.30 Uhr und von 16.30 Uhr bis 17.30 Uhr sowie am Mittwoch von 08.00 Uhr bis 08.30 Uhr. Um vorherige Terminvereinbarung unter Telefon 09522/7550 wird gebeten.

Die Liste der Apotheken, die im Landkreis Haßberge Antigen-Schnelltest anbieten ist einzusehen auf der Seite des Bayerischen Gesundheitsministeriums unter https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/bayerische-teststrategie/#erklaerung_selbsttest. Weitere Testmöglichkeiten finden sich auch auf der Seite des Landkreises Haßberge. red