Es gehört nicht zu den Kernaufgaben des Bundesverfassungsgerichtes, der Politik das Leben einfach zu machen. Das haben unter anderem die Entscheidungen gezeigt, die das Klimaschutzgesetz oder den Nachtragshaushalt der Ampel gegeißelt haben. In seinen finanziellen Auswirkungen wird der nun ergangene Beschluss zur Triage nicht vergleichbar dramatisch werden. Das Zeug, heftige Wallungen zu verursachen, hat der Richterspruch aber allemal. Die Diskussion darüber, wessen Leben unter welchen Umständen gerettet werden kann – und im Umkehrschluss: welches nicht – hat während der Coronajahre hitzigste Debatten produziert. Damit kann nun, da die entsprechende Regel gekippt worden ist, wieder gerechnet werden. Denn mit Hinweisen darauf, wie es denn richtig gegangen wäre, gehen die Richter eher sparsam um.