Hof/Rehau - Im Prozess um den tödlichen Ausgang eines Trinkgelages in einer Rehauer Wohnung hat die Jugendkammer des Landgerichts Hof den 19-Jährigen Robin R. zu einer Jugendstrafe von vier Jahren und sechs Monaten verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass er im April 2021 einem Trinkkumpanen, dem 44-jährigen Uwe S., so schwere Verletzungen zugefügt hatte, dass dieser an seinem eigenen Blut erstickte. Das Gericht wertete dies als Körperverletzung mit Todesfolge.
Trinkgelage mit schlimmen Folgen Viereinhalb Jahre Haft für tödliche Schläge
Joachim Dankbar 25.01.2022 - 16:44 Uhr