Hof/Rehau - Im Prozess um den tödlichen Ausgang eines Trinkgelages in einer Rehauer Wohnung hat die Jugendkammer des Landgerichts Hof den 19-Jährigen Robin R. zu einer Jugendstrafe von vier Jahren und sechs Monaten verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass er im April 2021 einem Trinkkumpanen, dem 44-jährigen Uwe S., so schwere Verletzungen zugefügt hatte, dass dieser an seinem eigenen Blut erstickte. Das Gericht wertete dies als Körperverletzung mit Todesfolge.