Tritte im Zug Angeklagter bestreitet brutalen Übergriff

Mathias Mathes
Hat der Freund des Opfers im Zug zugetreten? Mit dieser Frage beschäftigt sich derzeit das Landgericht Coburg. Foto: Bits and Splits - stock.adobe.com/Igor Stevanovic

Ein 49-Jähriger aus dem Landkreis Kronach soll seine Freundin während einer Zugfahrt gewürgt und mit dem Fuß gegen ihren Kopf getreten haben. Vor Gericht belastet ihn eine Zeugin schwer.

 
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Kronach/Coburg - Die Bilder einer Überwachungskamera im Regionalzug zwischen Lichtenfels und Sonneberg, die am Montagnachmittag im großen Sitzungssaal des Landgerichts Coburg über einen Bildschirm flimmerten, zeigten eine reglos auf dem Boden eines Waggons liegende Frau. Ursache für ihren bewusstlosen Zustand soll ein Tritt gegen den Kopf gewesen sein.

Der Treter ist nach den Worten von Oberstaatsanwalt Dr. Christopher Rosenbusch der 49-jährige Freund des Opfers. Wegen versuchten Totschlags muss er sich jetzt vor der Strafkammer unter dem Vorsitz von Richterin Jana Huber verantworten. „Beide waren schon beim Besteigen des Zuges erheblich alkoholisiert“, führte der Anklagevertreter aus. Der mutmaßliche Täter aus dem Landkreis Kronach habe bei einer Kontrolle kurz nach dem Vorfall eine Blutalkoholkonzentration von fast 2,5 Promille aufgewiesen. Dies mag auch der Grund gewesen sein, weshalb das Paar nach Bekunden des Beschuldigten im falschen Zug gelandet war. Die Fahrt sollte eigentlich von Lichtenfels nach Kronach gehen. Mitreisenden sei der Mann nicht nur wegen seiner offenkundigen Trunkenheit, sondern auch wegen einer lautstark geäußerten Nazi-Parole aufgefallen.

Zoff um Geldschulden

Kurz nach der Abfahrt des Zuges in Lichtenfels am 24. Juni vergangenen Jahres um etwa 18 Uhr soll das Paar in Streit geraten sein. Anlass seien, so Rosenbusch, angebliche Geldschulden der Frau beim Angeklagten gewesen. Im Laufe der Auseinandersetzung sei der 49-Jährige, der seit mehr als einem halben Jahr in Untersuchungshaft sitzt, handgreiflich geworden. Erst habe er seine Begleiterin gewürgt. Dann soll er ihren Kopf nach unten gezogen und der Frau „mindestens einmal mit dem beschuhten Fuß gegen den Kopf getreten“ haben. Durch den Tritt habe die Frau das Bewusstsein verloren und sei ohnmächtig auf dem Boden des Zugwagens liegen geblieben. Teilnahmslos habe sich der Beschuldigte dann wieder auf seinen Sitzplatz begeben. Beim Halt in Ebersdorf bei Coburg war erst einmal Endstation. Bahnpersonal war auf den Vorfall aufmerksam geworden und hatte den Rettungsdienst verständigt. Erst nach der Versorgung der Geschädigten konnte die Fahrt weitergehen. Der Angeklagte nutzte den Stopp, um den Zug zu verlassen. Gestrandet in Ebersdorf wurde er bald von der Polizei aufgegriffen.

Eine ganz andere Version der Geschichte brachte der 49-Jährige. Nicht er habe den Streit angefangen, sondern die Freundin. Weder gewürgt noch getreten habe er seine Begleitung. Und die Ohnmacht habe sie nur vorgespielt, „das macht sie immer mal so“. Von der Richterin auf die Alkoholisierung angesprochen, meinte der Angeklagte: „Ich bin weder Alkoholiker noch drogenabhängig.“ Den Worten fehlte es an Überzeugungskraft, hatte er doch kurz davor verkündet: „Ich bin ein bisschen aufgeregt, ich brauche ein Bier.“ Nachdem die Kammer diesem Wunsch nicht nachkam, wollte der 49-Jährige alles möglichst schnell hinter sich lassen. Wenn das vorbei sei, wolle er „nach Jamaika oder wohin auch immer“.

„Sehr aggressiv“

Möglicherweise muss der Beschuldigte darauf noch etwas warten. Eine Zeugin bestätigte in wesentlichen Zügen die Tatvorwürfe. Ihr sei das Paar schon beim Einsteigen aufgefallen, weil beide sichtlich betrunken gewesen seien. Bald sei es zum Streit gekommen, der sich zusehends hochgeschaukelt habe. Die Schülerin, die im selben Wagen saß, gab an, dass der 49-Jährige die Begleiterin gewürgt habe „mit beiden Händen um den Hals“. Weiter habe die Zeugin gesehen, dass der Angeklagte der Frau einmal gegen den Kopf getreten habe. Den Streit habe der Mann angefangen, den sie als „sehr aggressiv“ wahrgenommen habe.

Die Schülerin habe dann der am Boden liegenden Frau helfen wollen und sich auch nicht vom Beschuldigten davon abhalten lassen. Als die junge Frau den 49-Jährigen auf seine leblose Begleiterin angesprochen hatte, habe der geantwortet, dass sie die Ohnmacht nur vortäusche.

Richterin Huber lobte das Verhalten der Zeugin als Beispiel für Zivilcourage. Eine andere Mitfahrerin hatte inzwischen das Zugpersonal verständigt, das wiederum Rettungskräfte und Polizei alarmierte.

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