Münster - Hunde dürfen laut einem Gerichtsbeschluss während des Corona-Lockdowns in Nordrhein-Westfalen weiter in Hundesalons frisiert werden. Das aktuell geltende Verbot von Friseurdienstleistungen umfasse nur entsprechende Dienstleistungen an Menschen, befand das Verwaltungsgericht Münster in einem am Mittwoch bekannt gegebenen Beschluss. Bei der Übergabe des Hunds könne der vorgeschriebene Mindestabstand von eineinhalb Metern zwischen Hundefriseur und Hundebesitzer eingehalten werden. (Az.: 5 L 7/21)