Brünn (dpa) - «Es darf nicht Ziel der Maßnahme sein, die Bürger indirekt zum Impfen zu nötigen», bemängelten die Richter. Menschen sollten nicht pauschal einer Infektion verdächtigt werden, solange sie keine Symptome haben. Zugleich gaben die Richter der Regierung eine Woche Zeit, die entsprechende Verordnung nachzubessern. In der Praxis wird die 2G-Regel ohnehin oft nicht kontrolliert.
Tschechien Gericht kippt 2G-Regel in Gaststätten und Hotels
Redaktion 02.02.2022 - 14:28 Uhr