Danach sei sie zu dem abgelegenen Container gelaufen. Sie habe das Kind weggeworfen wie Abfall, sagte der Richter. Sie habe es nicht in den Container gelegt, es habe ein Fallmoment gegeben. Die Öffnung sei 20 Zentimeter groß gewesen, der Kindskopf etwa 11 Zentimeter.
Die Frau hatte in der Hauptverhandlung wegen der persönlichen und intimen Umstände der Tat unter Ausschluss der Öffentlichkeit ausgesagt. Nach Angaben des Richters hatte sie keine vernünftige Erklärung gegeben, warum sie kein Angebot einer anonymen Geburt in Anspruch nehmen wollte. Als Motiv habe sie Gründe der Sexualität angegeben. Das Gericht ging nach Angaben des Richters aber davon aus, dass diese Gründe vorgeschoben seien. Man stelle sich Schlimmes vor, bis hin zur Gewalt, sagte der Richter. Das sei es aber nach Ansicht der Kammer nicht gewesen, führte er aus.
In der Urteilsbegründung sprach der Richter von einer "Kette glücklicher Ereignisse", durch die das Kind körperlich unbeschadet überlebte. Ein Passant hatte das Baby entdeckt und Rettungskräfte alarmiert. Der Mann war demnach auf dem Heimweg, als er am Altglascontainer etwas wimmern hörte. Er habe zunächst nicht an ein Baby in einem Altglascontainer gedacht. Aber es habe ihm keine Ruhe gelassen. Nachdem er schon zu Hause war, sei er noch einmal zurückgegangen - dort habe der Säugling inzwischen geschrien.
Der Mann habe das unterkühlte Baby aus dem Container gezogen, es gewärmt und Rettungskräfte alarmiert. "Wesentlich länger hätte das Kind in dem Glascontainer nicht überlebt", sagte der Richter. Inzwischen lebe der Junge in einer Adoptivfamilie - benannt nach seinem Retter.