Lange hat der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) für die Senkung der Mehrwertsteuer gekämpft. Zum 1. Januar dieses Jahres ist sie nun in Kraft. Seitdem gilt für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen (außer Getränke) der ermäßigte Steuersatz von sieben Prozent. Die Maßnahme schafft Steuergerechtigkeit, weil Essen zum Mitnehmen und Lieferungen schon mit sieben Prozent besteuert wurden.
NP-Umfrage der Woche Ist der Restaurantbesuch jetzt günstiger?
Redaktion 16.01.2026 - 06:30 Uhr