Der Bund und die Länder hatten sich bei einem Treffen der Ministerpräsidenten und Ministerpräsidentinnen mit dem Kanzler im November auf den Schritt verständigt: Asylbewerber sollen ihre Leistungen in Zukunft als Guthaben auf eine sogenannte Bezahlkarte eingezahlt bekommen – und nicht mehr als Bargeld erhalten. Das Geld soll mittels der Karte zudem nicht überwiesen werden können, sondern nur für Einkäufe in Geschäften verwendet werden. Bargeldabhebungen sieht die neue Regelung lediglich in geringem Umfang vor.