Bis zum 19. Januar 2024 müssen nun Führerscheininhaber der Jahrgänge 1965 bis 1970 den Umtausch erledigt haben.
Scheckkartenformat: Wer ein zwischen dem 1. Januar 1999 bis einschließlich 18. Januar 2013 ausgestelltes Dokument im Scheckkartenformat hat, kann sich allein nach dem Ausstellungsdatum richten. Hier läuft die Frist für die ersten Ausstellungsjahre (1999 bis 2001) erst am 19. Januar 2026 ab, so der ADAC, der auf seiner Website dazu Infos, Tabellen und Umtauschrechner bereithält.
Ältere Führerscheininhaber haben viel Zeit
Wer vor 1953 geboren wurde, kann sich bis zum 19. Januar 2033 Zeit mit dem Umtausch lassen - unabhängig vom Ausstellungsdatum oder dem Format des Führerscheins.
Es gibt zwar keine obligatorischen Gesundheitsuntersuchungen. Werden aber beim Antrag bei der Fahrerlaubnisbehörde körperliche Defizite wie etwa die Benutzung eines Rollators oder von Krücken ersichtlich, kann die Behörde im Einzelfall Bedenken wegen der Fahreignung haben. Dann müsste man seine Fahrtauglichkeit nachweisen.
Bei nur bedingter Fahreignung kommen Auflagen oder Beschränkungen in Betracht. Das sei aber unabhängig vom Umtausch, so der ADAC.