Ein Bundesgericht stoppte diese Änderungen im März jedoch vorläufig, nachdem Ärzteverbände dagegen geklagt hatten. In der Urteilsbegründung hieß es, in der Vergangenheit seien solche Entscheidungen nach "Methoden wissenschaftlicher Natur, die durch Verfahrensvorschriften im Gesetz kodifiziert sind" getroffen worden, doch "leider hat die Regierung diese Methoden missachtet und dadurch die Integrität ihres Handelns untergraben".
Auch Trumps neue Anordnung hebt die Gerichtsentscheidung nicht auf. Sie macht den reduzierten Impfplan zur erklärten Politik der Regierung und stößt weitere Schritte an, ändert aber nicht automatisch die derzeit geltenden Impfempfehlungen oder die Impfanforderungen für Schulen. Letztere werden in den USA prinzipiell von den Bundesstaaten selbst festgelegt. Trump wies das Justizministerium nun an, rechtlich gegen Bundesstaaten vorzugehen, deren Regeln nach Auffassung der Regierung das Recht auf religiös oder medizinisch begründete Impfausnahmen verletzen.
Regierung verweist auf hohe Impfquoten in Europa
Trump und Kennedy begründeten ihren Kurs auch damit, dass europäische Länder hohe Impfquoten ohne umfassende Schul-Impfpflichten erreichten. Tatsächlich setzen viele europäische Staaten vor allem auf freiwillige Impfprogramme. In mehreren Ländern gibt es jedoch Pflichtimpfungen und entsprechende Nachweispflichten. In Deutschland etwa müssen Kinder in Kitas und Schulen einen ausreichenden Masernschutz nachweisen.
Die US-Regierung betont, sie strebe weiterhin hohe Impfquoten an - wolle dieses Ziel aber eher durch Information und freiwillige Entscheidungen der Eltern als durch staatliche Vorgaben erreichen.