Umstrittener Neubau in Kronach Klage läuft ins Leere

So oder so ähnlich soll der umstrittene Neubau in der Kronacher Lorenz-Kaim-Straße einmal aussehen. Foto: CranaLiving/Archiv

Eine Anwohnerin hatte gegen den Bau einer Wohnanlage in Kronach geklagt. Wie am Freitag bekannt wurde, hat das Bayreuther Verwaltungsgericht ihre Beschwerde abgewiesen.

 
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Die Verhandlung um den umstrittenen Bau von zwei Mehrfamilienhäusern in der Kronacher Lorenz-Kaim-Straße am Donnerstagvormittag vor dem Bayreuther Verwaltungsgericht ist reichlich kurios gewesen (unsere Zeitung berichtete). Obwohl sich bereits eine recht klare Tendenz abgezeichnet hatte, fällte das Gericht am Ende der Sitzung jedoch noch kein Urteil – stattdessen sollte es allen Beteiligten am Freitag zugestellt werden.

Klägerin muss alle Kosten tragen

„Schriftlich habe ich es noch nicht vorliegen. Aber ich habe das Urteil bereits telefonisch beim Gericht erfragt“, informiert Klaus Uwira, Geschäftsführer der beklagten CranaLiving GmbH, am Freitagnachmittag. Demnach sei die Klage einer Anwohnerin gegen den Bau eindeutig abgewiesen worden. Sie müsse auch für die gesamten Kosten aufkommen. „Ich gehe davon aus, dass ich das am Abend oder spätestens am Montag dann auch schriftlich bekomme“, meint er. Den Rechtsanwälten sei eine entsprechende E-Mail bereits zugegangen.

Fehlerhafte Dokumente

Wie berichtet, befürchtete die Anwohnerin, dass der bereits im Bau befindliche Gebäudekomplex gegen das sogenannte Nachbarrecht verstoße. So solle eines der beiden Gebäude laut Bauplanung etwa zu nah an ihrer Grundstücksgrenze entstehen. In ihrer Klage bezogen sich die Frau und ihr Anwalt jedoch auf fehlerhafte Dokumente.

Missgeschick rechtzeitig aufgefallen

Während Stefan Kollerer, der die Klägerin vor Gericht vertrat, erklärte, die aktuellen Planungen erst am Mittwoch erhalten und keine Zeit gehabt zu haben, selbige zu studieren, bekam die Frau selbst erst während der Verhandlung erstmals Einblick in die Unterlagen. Ursache der Verwirrung war ein Missgeschick im Landratsamt Kronach, das Anfang des Jahres die falschen Unterlagen an das Gericht geschickt hatte. Allerdings ist der Fehler dort bereits im Juli aufgefallen; daher wurden dem Gericht Anfang August die richtigen Baupläne zur Verfügung gestellt – und alle Parteien darüber informiert.

Klare Tendenz bereits während der Verhandlung

Obwohl sich schon in der Verhandlung herauskristallisierte, dass die Punkte, auf die sich die Klägerin und ihr Anwalt bezogen, in den aktuellen Planungen für den Neubau überhaupt nicht mehr enthalten sind, bestanden sie darauf, an dem Verfahren festzuhalten und ihre Klage nicht zurückzuziehen.

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