Ob die Reform wirklich aufkommensneutral war, wird erst feststehen, wenn die vollständigen Einnahmen der Jahre 2024 und 2025 veröffentlicht sind. Auch eine aufkommensneutrale Neuregelung bedeutet jedoch nicht, dass jeder einzelne Eigentümer ebenso viel oder wenig berappen müsste wie zuvor – manche zahlen weniger, andere mehr.
Länder-Flickwerk bei der Grundsteuer zieht Prozessmarathon nach sich
Auch ohne Verfassungsbeschwerde würde nach den ersten BFH-Urteilen längst nicht für alle Immobilieneigentümer im Land Rechtssicherheit herrschen. Denn den Bundesfinanzhof wird die Grundsteuer erneut beschäftigen: Da sich Bund und Länder bei der Grundsteuer-Reform nicht auf ein gemeinsames Modell einigen konnten, müssen die Münchner Bundesrichter nun Grundsatzentscheidungen in Serie treffen: Über die Revisionsklagen gegen die jeweiligen Gesetze der fünf Länder mit eigenen Regelungen will der BFH im kommenden Jahr entscheiden.