Die GUT (Gesellschaft zur Umsetzung erneuerbarer Energieprojekte im Landkreis Haßberge mbH) hat einen Leitfaden für die Erstellung eines Standortkonzeptes von Freiflächen-Fotovoltaikanlagen vorgelegt, dem sich nun auch der Gemeinderat anschloss. Die Anlagen dürfen zukünftig nur auf Flächen errichtet werden, die naturschutzrechtliche Aspekte berücksichtigen, wie Landschaftsschutzgebiete, Biotope, Gebiete im Ökokataster oder Vogelschutzgebiete. Die Ackerzahl der Böden soll bei 45 oder darunter liegen, um keine wertvollen Ackerböden zu verlieren. Die Anlagen sollen auf maximal zwei Prozent der landwirtschaftlichen Fläche im Gemeindegebiet entstehen, was etwa 46 Hektar entspricht. Sie dürfen vom Ortsrand nicht zu sehen sein. Die Planungshoheit bleibt bei der Gemeinde.