Der Gemeinderat Untersiemau hat in seiner letzten Sitzung eine neue Verordnung über das freie Umherlaufen von großen Hunden und Kampfhunden beschlossen. Demnach gibt es für die beiden Hundearten in allen öffentlichen Anlagen und auf allen öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen im gesamten Gemeindegebiet die Pflicht des Anleinens. Die bisherige Hundehalteverordnung aus dem Jahr 2000 dagegen ist nicht mehr zu lässig.