Die Unterschrift der Eltern unter eine Krankmeldung setzen oder aus Nettigkeit für den WG-Mitbewohner ein Paket annehmen und in seinem Namen unterschreiben: Wer in solchen Fällen die Signatur einer anderen Person fälscht, muss vermutlich nicht mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen. Grundsätzlich ist das vorsätzliche Fälschen einer Unterschrift jedoch kein Kavaliersdelikt, da es weitreichende – teils verheerende – Folgen haben kann. Denn egal ob auf dem Antrag für das Amt, dem Dokument in der Arbeit oder dem Kaufvertrag im Geschäft: Eine Unterschrift ist eine verbindliche Zusage für das, was unterzeichnet wurde.