Urteil am Amtsgericht Islam bei Instagram verunglimpft

Martin Schweiger
Vor Gericht entschuldigte sich der Angeklagte beschämt. Foto: picture alliance/dpa/Volker Hartmann

Das Amtsgericht Haßfurt hat nun einen Arbeiter wegen verhetzender Beleidigung zu einer Geldstrafe verurteilt. Unter anderem bezeichnete er alle Muslime als „radikalisiertes Dreckspack“.

 
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Am Heiligen Abend, 24. Dezember 2021, verhielt sich ein 33-Jähriger aus dem Maintal äußerst unheilig: per Instagram schickte er einer befreundeten Muslimin eine Botschaft, in der er den muslimischen Glauben verunglimpfte und unter anderem alle Muslime als „radikalisiertes Dreckspack“ bezeichnete. Die junge Frau fühlte sich in ihrer Ehre und Religionszugehörigkeit beleidigt und erstattete Anzeige. In der Folge erhielt der Arbeiter wegen verhetzender Beleidigung einen Strafbefehl über 3250 Euro, gegen der er Einspruch einlegte.

Am Dienstag, 21. Februar, kam es daher zur Verhandlung am Amtsgericht, wo der Angeklagte sich fast schon beschämt entschuldigte. Er wisse nicht, wie das habe passieren können, gab er zu Protokoll. Die beleidigenden Worte, die teils weit unter der Gürtellinie waren und ihm im Iran oder Saudi-Arabien vielleicht den Kopf gekostet hätten, seien nicht von ihm. Sie würden nicht zu seiner Weltanschauung passen, beteuerte er.

Wie es zu der verhängnisvollen Nachricht gekommen sei, wisse er nicht. Er habe sein altes Handy verloren. Möglicherweise habe ein anderer damit „Unfug getrieben“. Dass er auch selbst der Schuldige sein könnte, schloss er nicht aus. Er habe wegen eines Burn-outs und Depressionen Amphetamine genommen. Zudem habe er damals viel Alkohol getrunken und deswegen auch einen Filmriss gehabt. Außerdem sei er fristlos gekündigt worden. „Ich war am Ende“, beschrieb er dem Gericht seinen damaligen Gemütszustand. Er sei aus allen Wolken gefallen, als er den Strafbefehl erhielt.

Bei der Geschädigten, die eine lange Anreise auf sich nahm, um als Zeugin auszusagen, entschuldigte sich der Angeklagte in aller Form. Die junge Muslimin nahm die Entschuldigung an, sagte aber, dass sie eine solche Hassrede nicht tolerieren könne. Da der Angeklagte derzeit krankgeschrieben ist, passte das Gericht die Tagessatzhöhe an die derzeitigen Einkommensverhältnisse des Angeklagten an.

Statt 50 Tagessätze zu 65 Euro muss der Verurteilte nur noch 40 Tagessätze zu 20 Euro, also 800 Euro, bezahlen. Der Vorsitzende Richter Christopher Gillot hatte auch die Tagessatzhöhe herabgesetzt, da die Entschuldigung des Angeklagten „authentisch“ gewesen sei. Dennoch sei die Botschaft „harter Tobak, derb und heftig“ gewesen. Sie passe jedoch nicht zur politischen Ausrichtung des Verurteilten, der einer Partei des eher linken Flügels angehört.

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