Karlsruhe - Werden Raubkopien auf der Videoplattform Youtube hochgeladen, muss das Unternehmen lediglich Namen und Anschriften der Verantwortlichen herausgeben. Ein Kläger habe keinen Anspruch auf E-Mail-Adressen, Telefonnummern und IP-Adressen, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag in Karlsruhe. Man sei an eine entsprechende Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) gebunden, sagte der Vorsitzende Richter des I. Zivilsenats, Thomas Koch. (Az. I ZR 153/17)