Der Münchner Starkoch Alfons Schuhbeck muss ins Gefängnis. Die Wirtschaftsstrafkammer des Münchner Landgerichts verurteilte den 73-Jährigen am Freitag wegen Steuerhinterziehung zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und zwei Monaten, eine Bewährungsstrafe ist damit nicht möglich. Die Kammer sieht es als erwiesen an, dass der Koch und Promiliebling zwischen 2009 und 2016 Millionenbeträge in bar aus den Kassen seiner beiden Münchner Lokale genommen und mithilfe von Computermanipulationen der Kassen die dazugehörigen Rechnungen aus den Systemen gelöscht hat.