Kein vierfacher Mordversuch. „Nur“ versuchte schwere Brandstiftung, versuchte gefährliche Körperverletzung, einfache Brandstiftung und Sachbeschädigung. Am Landgericht Bamberg war der 36-jährige Angeklagte aus Schweinfurt am Ende selbst überrascht, wie glimpflich er mit seinem Brandanschlag in Hofheim davongekommen war.
Urteil im Brandanschlag-Prozess Tötungsvorsatz nicht nachweisbar
Udo Güldner 12.06.2023 - 14:21 Uhr