Der Staatsanwalt hatte vermutet, dass die Frau die Kinder in Gefahr brachte, um sich als Retterin zu profilieren. Sie hatte jeweils selbst Alarm geschlagen, wenn die Kinder Atemnot hatten, oder gar nicht mehr atmeten.
Gutachterin: Es könnte sich um Strafaktion gehandelt haben
Die vorangegangenen Verdachtsfälle in Einrichtungen in Krefeld, Kempen und Tönisvorst waren erst nach und nach ans Licht gekommen. Immer war die Angeklagte mit den Kindern alleine, als es zu den Vorfällen kam.
Die psychiatrische Gutachterin schloss nicht aus, dass es sich auch um Strafaktionen gehandelt haben könnte, wenn die Kinder der Frau nicht gehorchten. Die Erzieherin war bereits 2019 wegen Vortäuschens einer Straftat an ihrem Heimatort Geldern aufgefallen.
Eine Ärztin stellte fest, dass die Frau dringend psychologische Hilfe benötige. Das Landesjugendamt war von der Staatsanwaltschaft aber nicht über die psychische Verfassung der Frau informiert worden.