Dass der Beschuldigte psychisch krank sei oder sich zur Tatzeit in einer seelischen Ausnahmesituation befunden habe, wollte der Anklagevertreter nicht gelten lassen. Ein Gutachten zur geistigen Verfassung des 35-Jährigen liefere dazu keine Anhaltspunkte. Vielmehr kam Rosenbusch zu dem Schluss: „Er war während der Tat in vollem Besitz seiner geistigen Kräfte.“ Zeugenaussagen belegten, dass der Entschluss, Mutter und Kind zu töten, über einen längeren Zeitraum in dem Beschuldigten gereift sei. Mehrmals habe er die ehemalige Lebensgefährtin mit dem Tod bedroht. Schließlich habe er ein großes Küchenmesser gekauft, um die Frau und deren Kind zu töten.
Die Frau war vom Angeklagten schwanger. Nachdem die Beziehung gescheitert war, habe sie jedoch einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen lassen. Daraufhin, so Rosenbusch, habe der 35-Jährige „einen unglaublichen Hass“ entwickelt. Er habe der Frau größtmögliches Leid zufügen wollen
Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft glaubte der 35-Jährige zudem, dass seine ehemalige Lebensgefährtin wieder zum Vater ihres Kindes zurückgekehrt sei. Aus Eifersucht also „sowie aus Wut über die Trennung und den Abbruch der Schwangerschaft beschloss der Angeschuldigte, Frau und Kind das Leben zu nehmen“. Zu diesem Zweck habe er in einem Supermarkt ein Messer mit einer 20 Zentimeter langen Klinge gekauft. Aus niederen Beweggründen und in grausamer Weise habe der Beschuldigte Mutter und Kind getötet. Es handle sich unzweifelhaft um einen Doppelmord, der mit einer lebenslangen Freiheitsstrafe zu ahnden sei. Zudem liege eine besondere Schwere der Schuld vor.
Wie ein Retter berichtete, habe der Marokkaner auf die Frage, ob noch Menschen in der Wohnung seien, geantwortet: „Ja, zwei, beide tot.“ Rechtsanwältin Kristina Freifrau von Imhoff, die den aus dem Irak stammenden Vater des ermordeten Kindes vertrat, wertete das als einen weiteren Beleg für die Kaltblütigkeit des Täters. Es zeige, dass er alles andere als außer sich gewesen sei. Vielmehr habe er genau gewusst, was er getan habe.
Nachdem es mehrere direkte Zeugen der Bluttat gab, blieb für Verteidiger Albrecht Freiherr von Imhoff nicht mehr viel zu sagen. Mit der Tat habe sich sein Mandant das eigene Leben zerstört. „Er ist für immer nicht nur äußerlich, sondern auch innerlich gebrandmarkt“, meinte der Anwalt. Wie in der Prozessordnung vorgesehen, stand auch diesem Beschuldigten das letzte Wort zu. Der 35-Jährige brach darüber zusammen. Mit tränenerstickter Stimme sagte er, dass er ein Kind umgebracht habe, das für ihn wie eine eigene Tochter gewesen sei.