Vor der Zweiten Großen Strafkammer des Landgerichts Coburg als Jugendschutzkammer ist am Donnerstag das Berufungsverfahren gegen einen heute 69-jährigen kosovarischen Staatsbürger eröffnet worden, der wegen eines schweren Sexualdelikts zum Nachteil eines damals 14-jährigen Mädchens verurteilt worden war. Das Amtsgericht Coburg hatte den Mann bereits erstinstanzlich zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt. Gegen dieses Urteil legte Verteidiger Rechtsanwalt Albrecht von Imhoff Berufung ein. Auch die Staatsanwaltschaft ging in Berufung, beschränkte diese jedoch ausschließlich auf die Rechtsfolge, also das Strafmaß.
Urteil in Coburg Richterin spricht 69-Jährigen schuldig
Martin Rebhan 09.05.2026 - 06:30 Uhr