Wegen sexueller Belästigung hat das Amtsgericht am Freitag am zweiten Verhandlungstag einen 22-jährigen Arbeiter aus dem Landkreis verurteilt. Die Richter sahen eine Geldstrafe in Höhe von 90 Tagessätzen zu je 55 Euro, also insgesamt 4950 Euro, als angemessen an. Zudem muss er sowohl die Kosten des Verfahrens als auch der Nebenklage tragen.