„Sie sind heute haarscharf an einer Jugendstrafe vorbeigeschrammt“, warnte der Staatsanwalt während einer Sitzung des Jugendschöffengerichts am Mittwoch am Amtsgericht den 18-jährigen Angeklagten. Der musste sich am vierten Verhandlungstag wegen gefährlicher Körperverletzung und falscher Verdächtigung verantworten. Am Ende kam der mehrfach einschlägig vorbestrafte Angeklagte glimpflich davon: Er untersteht neun Monate lang der Betreuung durch den Jugendhilfeverein in Bamberg, wo er regelmäßig Gesprächstermine wahrnehmen muss.