Was vielen nicht klar ist: Eine Trunkenheitsfahrt ist eine Straftat, die man nicht nur mit dem Auto, sondern auch mit dem Fahrrad begehen kann! Die absolute Fahruntüchtigkeit für Radfahrer liegt nach höchstrichterlicher Rechtsprechung bei 1,6 Promille. Ein Arbeiter (45) aus dem Maintal wurde Anfang Juni dieses Jahres von der Polizei sturzbetrunken auf seinem E-Bike erwischt. Das Amtsgericht in Haßfurt verurteilte den Mann nun zu einer Geldstrafe von 3.500 Euro.