Wegen des Besitzes und Verschaffens kinderpornografischer Inhalte hat das Schöffengericht am Amtsgericht am Mittwoch einen 33-jährigen Arbeiter aus dem Landkreis zu einer 15-monatigen Bewährungsstrafe verurteilt. Als Auflage muss er unter anderem eine bereits laufende Therapie fortführen.