München (dpa/lby) - Nach einem Sturz von einem Balancierbrett bei einer Freizeitmesse in München ist ein Mann mit einer Klage auf Schmerzensgeld und Schadenersatz gegen die Standbetreiberin gescheitert. Das Landgericht München I teilte mit, die Zivilkammer habe keine Pflichtverletzung der Standbetreiberin rund um den Vorfall festgestellt. Das Urteil ist rechtskräftig.