Urteil in München Nach Vergewaltigungen: Siebeneinhalb Jahre Haft für Fußballtrainer

red/

Das Landgericht München I hat einen ehemaligen Fußballtrainer wegen Hunderter sexueller Übergriffe und 153 Vergewaltigungen zu siebeneinhalb Jahren Haft verurteilt. Eine anschließende Sicherheitsverwahrung verhängte das Gericht nicht.

 
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Die Staatsanwaltschaft hatte eine anschließende Sicherheitsverwahrung beantragt. Foto: dpa/Volker Hartmann

Das Landgericht München I hat einen ehemaligen Fußballtrainer wegen Hunderter sexueller Übergriffe und 153 Vergewaltigungen zu siebeneinhalb Jahren Haft verurteilt. Anders als von der Staatsanwaltschaft beantragt, verhängte das Gericht keine anschließende Sicherungsverwahrung gegen den 47-Jährigen. Er hatte gestanden, sich über Jahre an jungen Fußballern aus seinem Verein vergangen zu haben. 

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Den Tatbestand des sexuellen Missbrauchs Schutzbefohlener sah das Gericht - ebenfalls anders als die Staatsanwaltschaft - nicht, weil die Opfer dem Angeklagten nicht „zur Überwachung in der Lebensführung“ anvertraut gewesen seien.

Die Staatsanwaltschaft hatte mehr als 800 Missbrauchsfälle angeklagt

Die Staatsanwaltschaft hatte mehr als 800 Missbrauchsfälle und sexuelle Übergriffe angeklagt, das Gericht wertete die Taten aber als sexuelle Übergriffe, nicht als Missbrauch Schutzbefohlener, in 488 Fällen. Das Gericht sprach aber „von absoluten Grenzfällen“ bei den Taten, die sich beispielsweise im Trainingslager abgespielt hätten - weit entfernt von den Eltern der Jugendlichen. 

Der frühere Cheftrainer und sportliche Leiter eines Vereins im Landkreis München hatte eingeräumt, sich bei angeblichen physiotherapeutischen Behandlungen an den Teenagern vergangen und sie in zahlreichen Fällen auch vergewaltigt zu haben. Dabei nahm er laut Staatsanwaltschaft nach einem immer gleich ablaufenden Muster auf einer Massageliege in der Kabine des Fußballvereins, beim Trainingslager oder auch in seinem Haus sexuelle Handlungen an den jungen Fußballern vor und gab an, dies diene der Durchblutung der Muskulatur.