Das Urteil fiel eindeutig aus - zugunsten des Fußballprofis Jérôme Boateng. Fünf negative Äußerungen in einem Interview des früheren Nationalspielers über seine Ex-Freundin Kasia Lenhardt seien rechtlich zulässig, entschied das Berliner Kammergericht in zweiter Instanz. Die Aussagen seien „nicht derart schwerwiegend“, dass sie untersagt werden müssten, so der Richter.