München - Ein Unternehmer muss wegen Steuerhinterziehung nach Geschäften mit Corona-Schutzmasken in Millionenhöhe eine mehrjährige Haftstrafe absitzen. Die Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts München II verurteilte den 39-Jährigen zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und zehn Monaten unter anderem wegen Steuerhinterziehung in neun Fällen, unerlaubtem Besitz einer Schusswaffe und weil er sich falsche amtliche Ausweisen verschaffte.