Immun vor Strafverfolgung oder nicht?
Trump hält das Verfahren gegen ihn für rechtswidrig und beruft sich dabei unter anderem auf eine Entscheidung des Supreme Courts, wonach US-Präsidenten weitgehende Immunität für Handlungen im Amt genießen. Der New Yorker Richter hatte im Dezember allerdings erklärt, die Entscheidung gelte im vorliegenden Fall nicht, da die beanstandeten Schweigegeldzahlungen vor Trumps erster Präsidentschaft von 2017 bis 2021 erfolgt seien. Außerdem habe es sich um Handlungen als Privatmann gehandelt.
Der Supreme Court hatte damals aber auch entschieden, dass Amtshandlungen von US-Präsidenten nicht als Beweise in Strafverfahren angeführt werden dürfen. Spätestens in einem Berufungsverfahren, das wieder vor dem Obersten Gericht landen könnte, dürfte das zum Thema werden.
Trump hatte die Mehrheiten am Supreme Court während seiner ersten Amtszeit weit nach rechts verschoben. Nur drei der neun Richterinnen und Richter werden nun noch dem liberalen Lager zugeordnet. Das Gericht hat in dieser Besetzungskonstellation häufig im Sinne Trumps entschieden.
Nach Amtsantritt als Präsident kann sich Trump im Übrigen nicht selbst begnadigen. Bei einer Verurteilung auf Bundesstaatenebene, wie in diesem Fall in New York, liegt eine solche Entscheidung in der Hand des jeweiligen Gouverneurs.
Die anderen Verfahren gegen Trump
Trump war auch in drei anderen Strafverfahren angeklagt worden - wegen verschiedener Vorwürfe. Zwei Prozesse auf Bundesebene gegen ihn wurden nach seinem Wahlsieg allerdings eingestellt. Die Staatsanwaltschaft argumentierte in diesen Fällen mit der Gepflogenheit des Justizministeriums, nicht gegen amtierende Präsidenten zu ermitteln. Ein drittes Verfahren gegen Trump im Bundesstaat Georgia wegen juristischer Winkelzüge weitgehend lahmgelegt und könnte nach dem Abzug der zuständigen Staatsanwältin ganz in sich zusammenfallen. Trumps Anwälte hatten alle Verfahren von Anfang an nach Kräften torpediert.