In den nun verschickten Vollzugshinweisen sei die aktuelle Rechtslage zusammengefasst. Das soll die unteren Jagdbehörden bei der Entscheidung über Schonzeitverkürzungen für Rehwild unterstützen und ein einheitliches Vorgehen sicherstellen. "In der Vergangenheit hat es immer wieder Anträge auf Schonzeitverkürzungen gegeben, welche die gesetzlichen Voraussetzungen nicht erfüllt haben und gerichtlich gestoppt wurden", sagte der Sprecher.
Das im Dezember 2020 neu gewählte BJV-Präsidium hatte sich seitdem nach Verbandsangaben in zahlreichen Gerichtsverfahren gegen die Schonzeitverkürzungen eingesetzt. BJV-Präsident Ernst Weidenbusch sagte: "Man merkt einfach, dass mit Hubert Aiwanger jetzt ein Praktiker Jagdminister ist. Denn es ist ja auch wissenschaftlich belegt: Zu viel Jagddruck erhöht den Verbiss. Schonzeiten haben auch deshalb ihren Sinn."
Rehwild ziehe sich von Wiesen in Wälder zurück, wenn zu viel Unruhe herrsche - sei es durch Spaziergänger, Mountainbiker, Bauarbeiten oder eben durch Jäger, erläuterte die BJV-Sprecherin. Aber auch das Wegfallen von Wiesenflächen, für Wohnbebauung oder beispielsweise Maisanbau dränge Rehwild in die Wälder, wo sie dann für umso mehr Schäden durch Verbiss sorgten.