Im Internet wird ganz offen mit den Produkten geworben: HHC-Gummibärchen, HHC-Lollies, HHC-Lakritze, HHC-Schokoladenstückchen, HHC-Gelee-Bonobons, HHC-Drops. Die Auswahl ist groß und der Kauf in Deutschland völlig legal.
Das Cannabinoid HHC ist in bunten Gummibärchen oder zum Rauchen in elektronischen Vapes enthalten. Ähnlich wie Cannabis-Wirkstoff THC bewirkt es einen Rausch. Anders als bald in Tschechien sind der Handel und Verkauf der psychoaktiven Substanz in Deutschland nicht verboten.
Im Internet wird ganz offen mit den Produkten geworben: HHC-Gummibärchen, HHC-Lollies, HHC-Lakritze, HHC-Schokoladenstückchen, HHC-Gelee-Bonobons, HHC-Drops. Die Auswahl ist groß und der Kauf in Deutschland völlig legal.
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HHC ist die Abkürzung für Hexahydrocannabinol, das erstmals 1940 beschrieben wurde. Auf dem Drogenmarkt tauchte HHC in den USA erstmals 2021 und ein Jahr später auch in Europa auf. Heute ist das Netz voll von HHC-Produkten.
HHC wird teils als „legaler Ersatz“ für Cannabis vermarktet. Die Produkte reichen von Liquids für E-Zigaretten, Öle, über Lebensmittel wie Nahrungsergänzungsmittel und die genannten Weingummi-Produktpalette bis hin zu niedrig-potentem Cannabis, der mit HHC besprüht wird.
Auf der Social-Media-Plattform TikTok teilen viele junge Nutzer ihre Erfahrungen mit HHC. Demnach soll es schnell „high machen“, ähnliche Wirkungen wie Cannabis hervorrufen und wie THC schmecken. Auch unerwünschte Folgen werden detailliert geschildert: Schwindel, Übelkeit, Erbrechen, ein starker Reizhusten und das Gefühl, neben sich zu stehen.
Anders als der natürliche Wirkstoff THC – Tetrahydrocannabinol, dem wichtigsten psychoaktiven Wirkstoff der Cannabispflanze – unterliegt das psychoaktive Cannabinoid HHC weder dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) noch dem Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG).
Nach Angaben des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) sind Handel und Herstellung in anderen Ländern wie Österreich und Finnland bereits verboten.
Und bald auch in Tschechien: Nach einer Welle mutmaßlicher Vergiftungsfälle bei Kindern und Jugendlichen will Tschechien Süßigkeiten mit dem Stoff Hexahydrocannabinol (HHC) verbieten.
„Die Situation ist ernst und deshalb werden wir so schnell wie möglich eine Lösung finden“, sagte ein Sprecher des Gesundheitsministeriums am Montag (5. Februar) in Prag. Man könne eigens eine Verordnung herausgeben oder den Stoff auf eine bestehende Liste verbotener Drogen setzen.
Vor allem in der nordwestlichen Verwaltungsregion um Karlsbad (Karlovy Vary) an den Grenzen zu Sachsen und Bayern hatten Ärzte zuletzt vermehrt über Vergiftungen oder Unverträglichkeitsreaktionen bei Kindern und Jugendlichen berichtet, die Süßigkeiten wie Bonbons mit HHC konsumiert hatten.
Allein am zurückliegenden Wochenende soll der Rettungsdienst dort siebenmal zu solchen Fällen ausgerückt sein. Die Mediziner berichteten von Bewusstseinsstörungen, Stimmungsschwankungen, Übelkeit und Anzeichen von Aggressivität. Die tschechische Polizei hat Ermittlungen aufgenommen.
Bisher ist die Wirkung von HHC wissenschaftlich nur wenig erforscht. Berichten von Konsumenten zufolge ist die Wirkung von HHC mit der von Cannabis vergleichbar, wenn auch geringer.
Das Problem ist: Da es sich bei Produkten mit HHC nicht um kontrollierte Erzeugnisse handelt, lässt sich nicht klären, was genau enthalten ist. Das BfR warnt deshalb, dass darin Nebenprodukte und Rückstände von Herstellungschemikalien enthalten sein könnten.