Beleidigendes Verhalten ist ganz generell nicht erlaubt, das gilt etwa auch für beleidigende Gesten wie das Zeigen des Mittelfingers. Verstöße werden teils mit hohen Strafen geahndet. Nicht gerne gesehen ist außerdem der Austausch von Zärtlichkeiten in der Öffentlichkeit. Für Frauen, die ins Land kommen, gelten keine besonderen Beschränkungen. Empfohlen wird Frauen, „den örtlichen Gepflogenheiten entsprechend“ etwa in Taxis die hinteren Sitze zu benutzen.
4. Kleidung
Was man tragen darf und was nicht, ist nirgendwo vorgeschrieben. Aber es gibt durchaus Normen. Insgesamt sei bei der Kleidung „Zurückhaltung“ geboten, mahnt das Auswärtige Amt. Das heißt: sehr kurze, tief ausgeschnittene oder durchsichtige Kleidung sind in Katar unerwünscht. Als Faustregel gilt, dass zumindest Knie und Schultern immer bedeckt sein sollten.
Das Thema hat zuletzt für viel Kritik am WM-Gastgeber gesorgt. Denn: „homosexuelle Handlungen“ sind in Katar verboten und werden strafrechtlich geahndet. In einer ZDF-Dokumentation bezeichnet der kanarische WM-Botschafter Khalid Salman Homosexualität kürzlich als „geistigen Schaden“.
Der katarische Premierminister hatte der deutschen Innenministerin, Nancy Faeser (SPD), eine „Sicherheitsgarantie“ für Personen der LGBTIQ*-Gemeinschaft während der WM zugesagt. Der Lesben- und Schwulenverband Deutschland (LSVD) warnt dagegen scharf: Ein Besuch der Weltmeisterschaft sei für queere Menschen eine Gefahr. Auf die vermeintliche „Sicherheitsgarantie“ könne man sich nicht verlassen.
6. Alkohol
Alkohol beziehungsweise der Konsum davon sind in Katar in der Öffentlichkeit nicht erlaubt. Es gibt aber Ausnahmen, gerade während der Weltmeisterschaft. So kann man in einigen Hotel- oder Sportbars und in speziellen Läden Alkohol kaufen. Getrunken werden darf auch beim Fan-Festival, das die FIFA ausrichtet. Auf den Tribünen während der Spiele wird es keinen Alkohol geben.
Noch strikter sind die Regeln, was andere Drogen angeht. „Katarische Behörden pflegen eine Null-Toleranz Politik gegenüber Drogenvergehen“, schreibt das Auswärtige Amt. Der Besitz schon kleiner Mengen könne schwere Strafen nach sich ziehen, Drogenhandel könne sogar die Todesstrafe zur Folge haben. Wer mit Medikamenten ins Land reist, sollte laut der Behörde Unterlagen dafür mitführen.