Aber wie groß sollen die Warnhinweise auf Zigarettenautomaten zur Geltung kommen? Zur Klärung diese Frage war Pro Rauchfrei schon 2017 vor Gericht gezogen. Es begann ein Gang durch die Instanzen, der im Herbst 2023 mit einem Erfolg vor dem Bundesgerichtshof endete: Die Richter urteilten, dass die Warnungen auch auf den Auswahltasten angebracht werden müssen - vorausgesetzt, dass die Taste "an eine Zigarettenpackung erinnert".
Weil Automatenbetreiber trotz des Urteils nicht reagierten, reichte Pro Rauchfrei Anträge auf einstweilige Verfügung gegen zwei Firmen ein - der Verein wollte durchsetzen, dass die Tasten verändert werden und damit die blauen, roten oder gelben Markenfarben und Logos bekannter Marken nur auf einer sehr kleinen Fläche zu sehen sind. Der von Tobaccoland rechts neben den Tasten angebrachte Warnhinweis-Aufkleber reichte Pro Rauchfrei nicht, schließlich liegt er beim Kaufvorgang nicht im Zentrum des Sichtfelds und der Kaufimpuls könne eben nicht so gehemmt werden, wie er dies tun sollte - so die Auffassung des Nichtraucher-Vereins.
Tobaccoland sieht keinen Handlungsbedarf
Tobaccoland, das rund 80.000 Kippenautomaten in Deutschland betreibt, nimmt in dem Rechtsstreit eine andere Haltung ein: Die Firma argumentiert, dass die Verkaufsgeräte sehr wohl rechtskonform gestaltet seien und dass die von Pro Rauchfrei geforderte Umgestaltung zu einem Rechtsbruch führen könnte - schließlich wäre die Schrift dann so klein, dass sie nicht mehr lesbar wäre. Und lesbar müsse der Warnhinweis nun mal sein, sagte einer der Anwälte von Tobaccoland bei der Verhandlung. Auch deshalb hätten Aufsichtsbehörden dem Automatendesign im Jahr 2018 zugestimmt.
Außerdem argumentierte Tobaccoland, dass eine Umrüstung hohe Kosten verursachen würde - grob 600.000 Euro wären fällig. Mit diesem Argument fand das Unternehmen Gehör beim Gericht. Der Vorsitzende Richter Schüttpelz wies darauf hin, dass auf Pro Rauchfrei hohe Schadenersatzansprüche zukommen könnten, wenn die einstweilige Verfügung nun erlassen und Tobaccoland im nachfolgenden Hauptsacheverfahren Recht bekommen würde. Das würde den Verein, der nach eigenem Bekunden Jahreseinnahmen zwischen 10.000 und 20.000 Euro hat, finanziell vermutlich überfordern.
Schüttpelz gab zu erkennen, dass der Verfahrensweg einer einstweiligen Verfügung wohl nicht der richtige Weg sei, auch weil er Zweifel an der dafür notwendigen Dringlichkeit habe - einer der bemängelten Automaten stehe schon seit 2018 in der Öffentlichkeit.
Nach der Verhandlung zeigte sich Paul Heinen vom Bundesverband Deutscher Tabakwaren-Großhändler und Automatenaufsteller zuversichtlich, dass sich der Automatenbetreiber in dem Hauptsacheverfahren durchsetzen werde. Das BGH-Urteil habe sich auf Automaten bezogen, die gar keinen Warnhinweis gehabt hätten, sagte Heinen. Das habe man aber längst mit dem relativ großen Warnhinweis-Aufkleber an jedem Automaten geändert. Die Größe des Aufklebers verdeutliche, dass man sich zu einem hohen Maß an Verbraucherschutz verpflichtet habe. Man arbeite zudem an Schachtschildern, die keine Packungsassoziationen mehr zuließen. Dann bräuchten die Tasten dem BGH-Urteil zufolge keine Warnhinweise.
Weitere Klage in der Mache
Separat zur Automatenfrage bereitet Pro Rauchfrei eine weitere Klage gegen die Tabakbranche vor. "Obwohl Außenwerbung nur im Fachhandel betrieben werden darf, sind große Tabak-Werbemonitore inzwischen auch an Tankstellen und anderen ganz normalen Geschäften zu sehen", sagte Vorstand Weinberger der dpa. Das sei gesetzeswidrig, denn solche Außenwerbung sei nur im Fachgeschäft erlaubt. "Wenn es auch Süßigkeiten, Zeitschriften und Klamotten zu kaufen gibt, dann ist das eben kein Fachgeschäft – und Tabakwerbung darf nicht zu sehen sein."