Stuttgart - Verbraucher sind ab sofort besser geschützt, wenn Reiseanbieter pleitegehen. Am 1. November startete der Deutsche Reisesicherungsfonds (DSF), bei dem sich Unternehmen ab zehn Millionen Euro Jahresumsatz zwingend gegen Zahlungsunfähigkeit absichern müssen. Damit soll künftig garantiert werden, dass bei Insolvenzen großer Veranstalter die Kunden ihre Anzahlungen zurückerhalten und der Rücktransport aus den Urlaubsgebieten gesichert ist und nicht extra bezahlt werden muss.