Die Kleider seien geeignet, „die Herrschaft des nationalsozialistischen Regimes zu verherrlichen“. Dadurch könne zudem der öffentliche Frieden gestört werden. Das Verfahren wird dem Sprecher zufolge nach Abschluss der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft übergeben, welche dann zu entscheiden hat, ob eine Straftat besteht.