München (dpa/lby) - Die Staatsregierung hat während der Corona-Pandemie eine Anfrage des SPD-Abgeordneten Florian von Brunn zum Kauf von Schutzmasken teilweise nur unzureichend beantwortet. Das hat der Bayerische Verfassungsgerichtshof in München entschieden. Konkret monierten die Richter etwa eine Verletzung des parlamentarischen Fragerechts im März 2021, da "ohne hinreichende Begründung" eine Frage zur geprüften Schutzwirkung von FFP2-Masken eines bestimmten Herstellers "vollständig unbeantwortet bleibt".