Mit einer Popularklage können Rechtsvorschriften des Landesrechts angefochten werden, die nach Ansicht der Antragssteller mit der Bayerischen Verfassung im Widerspruch stehen. Nach Auffassung der Kläger ist das bei verschiedenen Regelungen des PAG der Fall. Sie kritisieren etwa den zuletzt auch wiederholt gegen Klimaaktivisten verhängten Präventivgewahrsam und den im Gesetz eingeführten Begriff der "drohenden Gefahr", der als Voraussetzung für einige polizeiliche Maßnahmen ausreicht.