Verfolgung durch den Steigerwald Raser bleibt Haftstrafe erspart

Martin Schweiger
Die Bremsspur zeugt davon, dass hier Schlimmeres hätte passieren können. Foto: /News5

Es war eine Nacht, die keiner der Beteiligten vergessen wird: Ein junger Mann jagte einen anderen Wagen, in dem auch eine Schwangere saß, förmlich vor sich her. Nun fiel das Urteil.

 
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Haßfurt - Im Prozess um eine Verfolgungsfahrt durch den Steigerwald hat das Amtsgericht am Freitag den 23-jährigen Angeklagten aus dem Landkreis Bamberg wegen gefährlicher Körperverletzung, Gefährdung des Straßenverkehrs und Nötigung zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe verurteilt. Seinen Führerschein kann er frühestens nach drei Jahren neu beantragen. Als Auflage muss er 2000 Euro an die geschädigte Nebenklägerin und weitere 2000 Euro an Lifeline Bamberg, die Jugendsozialarbeit des Don-Bosco-Werks, zahlen. Das Schöffengericht verhängte zudem ein Kontaktverbot zur ehemaligen Freundin und deren neuen Lebensgefährten. Außerdem muss der Verurteilte ein Anti-Gewalt-Training absolvieren.

Wie die Neue Presse berichtete, jagte der angeklagte VW-Golf-Fahrer seinen vorausfahrenden Nebenbuhler in der Nacht des 4. Juli vergangenen Jahres mit weit über 100 Stundenkilometern durch den Steigerwald. In Schindelsee, Gemeinde Rauhenebrach. rammte er den Golf des Nebenbuhlers, obwohl der 23-Jährige zuvor stark abbremste und eine 86 Meter lange Bremsspur hinterließ. In Prölsdorf, ebenfalls Gemeinde Rauhenebrach, kam es fast zu einem weiteren Zusammenstoß. Eine Mitfahrerin im verfolgten Fahrzeug wurde dabei leicht verletzt und hat bis heute psychisch unter der Tat zu leiden.

Als „eine Verfolgungsfahrt wie in einem schlechten amerikanischen Film aus nichtigem Anlass“ bezeichnete Richter Christoph Gillot die Tat. Die „zwei testosterongesteuerten Angeber“, so der Richter, hätten die öffentliche Straße „mit einer Rennbahn verwechselt“. Da das Antiblockiersystem im Auto des Angeklagten defekt war, hinterließ er die Bremsspuren. Dies sei „unglaublich gefährlich“ gewesen, so der Richter. „Wenn die Räder blockieren, kann man nichts mehr machen“, fügte er hinzu. Die Tat sei daher nicht weit entfernt von einer versuchten Tötung. Der Angeklagte habe daher „gerade noch“ eine Bewährungsstrafe bekommen. Die Fahrsperre legte das Schöffengericht auf lange drei Jahre fest. „Wer so fährt, den wollen wir nicht im Straßenverkehr“, begründete Gillot die lange Sperrfrist. Zu der Verfolgungsjagd kam es, weil der Nebenbuhler zuvor am Rande einer Feier in Neuhausen im Landkreis Bamberg die Reifen seines 500 PS-Boliden durchdrehen ließ. Dadurch habe sich der Angeklagte provoziert gefühlt und sei ihm hinterhergefahren. Auch die Ex-Freundin – damals im fünften Monat schwanger - sei im Fahrzeug des Nebenbuhlers gesessen. Er sei in Rage gewesen. „Ich wüsste nicht, dass ich ihn gerammt habe. Ich hatte mein Auto immer unter Kontrolle“, ließ er das Schöffengericht mit einem Grinsen im Gesicht wissen.

Dass dem nicht so war, bezeugte der verfolgte Fahrer. Das Verhältnis zu dem Angeklagten bezeichnete er als „ganz schwierig“. Er wurde bereits von ihm verprügelt. Er erstattete Anzeige. Am 28. Mai vergangenen Jahres wurde dem Angeklagten die Anklage zugestellt, was ein weiterer Grund dafür gewesen sein kann, dass der Angeklagten auf seinen Nebenbuhler sauer war. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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