Haßfurt - Im Prozess um eine Verfolgungsfahrt durch den Steigerwald hat das Amtsgericht am Freitag den 23-jährigen Angeklagten aus dem Landkreis Bamberg wegen gefährlicher Körperverletzung, Gefährdung des Straßenverkehrs und Nötigung zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe verurteilt. Seinen Führerschein kann er frühestens nach drei Jahren neu beantragen. Als Auflage muss er 2000 Euro an die geschädigte Nebenklägerin und weitere 2000 Euro an Lifeline Bamberg, die Jugendsozialarbeit des Don-Bosco-Werks, zahlen. Das Schöffengericht verhängte zudem ein Kontaktverbot zur ehemaligen Freundin und deren neuen Lebensgefährten. Außerdem muss der Verurteilte ein Anti-Gewalt-Training absolvieren.