Verfügung durch das Landratsamt Kein „Spaziergang“ mehr durch Ebern
Tanja Kaufmann 04.01.2022 - 18:25 Uhr
Mit einer Allgemeinverfügung stoppt das Landratsamt den Marsch gegen Corona-Maßnahmen durch die Stadt. Die Beschränkung gilt für „geplante, nicht angemeldete öffentliche Versammlungen ohne Veranstalter“.
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