Vergewaltigungsprozess Freispruch trotz einiger Zweifel

Mathias Mathes
Im zweifel für den Angeklagten: Ein 56-jähriger aus Lichtenfels ist vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen worden. Foto: dpa/Daniel Reinhardt

Hat ein Lichtenfelser zwei geistig behinderte Frauen vergewaltigt? Nein, meint das Landgericht Coburg. Weil Aussage gegen Aussage stand.

 
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Coburg - Mit einem Freispruch endete am Mittwoch am Landgericht Coburg das Verfahren gegen einen 56-jährigen Mann aus Lichtenfels. Ihm wurde vorgeworfen, zwei geistig behinderte junge Frauen zum Sex gezwungen zu haben. Die Strafkammer unter dem Vorsitz von Richter Klaus Halves war zu dem Schluss gekommen, dass es keine hinreichenden Belege für strafbare sexuelle Handlungen gebe.

Im Hinblick auf die im Raum stehenden Vergewaltigungen brachte es Staatsanwalt Ingo Knecht-Günther auf den Punkt: „Es ist aus meiner Sicht nicht gelungen, ausreichend Licht ins Dunkel zu bringen.“ In einem der beiden ihm zur Last gelegten Fälle habe der Beschuldigte bestritten, dass es sexuelle Kontakte mit der jungen Frau gegeben habe. Im Fall des anderen Mädchens habe er von einvernehmlichem Sex gesprochen. Unter dem Strich, so der Staatsanwalt, stehe in beiden Fällen Aussage gegen Aussage. So beantragte der Staatsanwalt in Bezug auf die mutmaßlichen Vergewaltigungen einen Freispruch.

Laut Anklage soll der Beschuldigte auch eine der Frauen bedroht haben. Während sie sich mit einem Bekannten unterhielt, habe er sein Fahrzeug auf den Gehweg in die Richtung der Frau gesteuert, um sie so einzuschüchtern, dass sie keine Anzeige erstattet. Zusätzlich wurden dem Mann versuchte Nötigung, versuchte gefährliche Körperverletzung und ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr vorgeworfen. Für diese Tat sei eine einjährige Freiheitsstrafe angemessen, meinte Knecht-Günther. Sie könne aber zur Bewährung ausgesetzt werden, da der Beschuldigte nicht vorbestraft sei. Schließlich erlaubte sich der Anklagevertreter eine persönliche Bemerkung: „Dennoch ist es für mich mehr als befremdlich, dass ein Mann um die 50 mit einer viel jüngeren und geistig behinderten Frau Geschlechtsverkehr ausübt.“

Laut Verteidiger Peer Christ gibt es „viele Hinweise, dass in dem einen Fall der Geschlechtsverkehr nicht gegen den Willen der jungen Frau stattgefunden hat“. Im Fall des anderen Mädchens habe das Verfahren „keinerlei Nachweis“ für eine sexuelle Straftat erbracht. Auch die Sache mit dem Auto sei nicht zweifelsfrei belegt. Dem schloss sich die Kammer an, die den 56-Jährigen in allen Punkten freisprach. Der Mann, der das Urteil sichtlich erleichtert aufnahm, war bei einem Fahrdienst für behinderte Menschen tätig. So hatte er die Frau, die er vergewaltigt haben soll, kennengelernt. Dann habe es sich, wie der Beschuldigte schilderte, ergeben, dass die Mutter der etwa 20-Jährigen mit zwei weiteren Töchtern in sein Haus einzog. Dort soll es zu der Vergewaltigung und einem weiteren sexuellen Übergriff gekommen sein. Der Kontakt zur zweiten Frau soll über seine erste Bekanntschaft zustande gekommen sein.

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