Laut Verteidiger Peer Christ gibt es „viele Hinweise, dass in dem einen Fall der Geschlechtsverkehr nicht gegen den Willen der jungen Frau stattgefunden hat“. Im Fall des anderen Mädchens habe das Verfahren „keinerlei Nachweis“ für eine sexuelle Straftat erbracht. Auch die Sache mit dem Auto sei nicht zweifelsfrei belegt. Dem schloss sich die Kammer an, die den 56-Jährigen in allen Punkten freisprach. Der Mann, der das Urteil sichtlich erleichtert aufnahm, war bei einem Fahrdienst für behinderte Menschen tätig. So hatte er die Frau, die er vergewaltigt haben soll, kennengelernt. Dann habe es sich, wie der Beschuldigte schilderte, ergeben, dass die Mutter der etwa 20-Jährigen mit zwei weiteren Töchtern in sein Haus einzog. Dort soll es zu der Vergewaltigung und einem weiteren sexuellen Übergriff gekommen sein. Der Kontakt zur zweiten Frau soll über seine erste Bekanntschaft zustande gekommen sein.