Jena/Erfurt (dpa/th) - Im Berufungsverfahren um den Einsatz von Software mit Gesichtserkennung bei Online-Prüfungen der Uni Erfurt hat das Oberlandesgericht entschieden. In dem konkreten Einzelfall stufte der zuständige Zivilsenat die Verarbeitung der biometrischen Daten der klagenden Studentin durch die Uni als rechtswidrig ein. Das teilte eine Gerichtssprecherin auf Anfrage mit. Die Studentin hatte keine ausdrückliche Einwilligung zur Verarbeitung der Daten gegeben, so die Entscheidungsbegründung. Zuvor hatte der MDR über das Urteil berichtet.