Goslar - Der Präsident des Deutschen Verkehrsgerichtstags, Ansgar Staudinger, hat sich gegen eine Fahrrad-Helmpflicht ausgesprochen. Eine gesetzliche Verankerung könnte dem Trend zum Radfahren entgegenwirken, sagte er. „Wir erlauben jedem, sich selbst zu gefährden.“ Dies ergebe sich aus der im Grundgesetz verankerten freien Entfaltung der Persönlichkeit. Es bräuchte triftige Gründe, damit der Staat da eingreifen dürfte, sagte Staudinger vor Beginn des Verkehrsgerichtstages in Goslar an diesem Donnerstag und Freitag. Ein Beispiel dafür sei die Einführung der Anschnallpflicht im Auto.